Förderung

Fördergelder ab dem 01.01.2023
Quelle: BWP Bundesverband Wärmepumpe e.V.

Seit dem 01.01.2023 gelten im BEG aktualisierte Förderrichtlinien, unter anderem wird der fünf-prozentige Zuschuss für die Nutzung der Wärmequellen Erde, Grundwasser oder Abwasser nun alternativ auch für die Benutzung eines natürlichen Kältemittels gewährt. Die errechnete Jahresarbeitszahl ist im Rahmen des Antragsverfahrens wieder nachzuweisen und muss mindestens 2,7 betragen.

Nicht mehr als Einzelmaßnahme gefördert werden Wärmepumpen, die ausschließlich die Wärmequelle Raumluft nutzen.

Die BEG-Förderungen im einzelnen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgesetzt. Das BEG ist dabei in drei Teilprogramme aufgeteilt: In die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG), die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM).

Antragstellung: Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

BAFA - Förderung BEG-EM für Wärmepumpen ab 2023

Austausch ineffiziente Heizung (1)

Standard - Fall
35%
mit WP - Bonus (2)
40%

Austausch sonstige Heizung

Standard - Fall
25%
mit WP - Bonus (2)
30%

(1) funktionstüchtige Ol-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagen- oder min. 20 Jahre alte Gaszentralheizung
(2) WP – Bonus für die Nutzung der Wärmequellen Erdreich, Grundwasser und Abwasser sowie für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen

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